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Suchen Sie ein unabhängiges Sachverständigenbüro, daß Ihnen - auch kurzfristig - ein professionelles Gutachten erstellen kann?  Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden und benötigen daher ein Haftpflichtgutachten, dann sind Sie bei mir genau richtig! Als zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -Bewertungen gem. DIN EN  ISO / IEC 17024 : 2012 ZN - 2016-01-19-0510 überwacht durch SVG Office GmbH.

Als Personenzertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden u. -Bewertungen gem. DIN EN ISO / IEC 17024:2012 durch die EURO-ZERT GmbH ist die Qualität meiner Gutachten geprüft und bei allen Versicherungen anerkannt.

meine Dienstleistungen:

Erstellung von:

Schadengutachten für Haftpflicht- und Kaskofälle

Kostenvoranschläge bei geringfügigen Unfallschäden

Technische Gutachten für Motor- und Aggregateschäden

Plausibilitätsprüfungen (Nachvollziehbarkeit von Schadensbildern) und Beweissicherungen

Fahrzeugbewertungen für Zweiräder, PKW, SUV, LKW, Reisemobile

Ermittlung von Zeitwerten bei Aufbauten und Sondergeräten

Restwertermittlung 

Restaurierungsüberwachung

Bewertung von Youngtimer- u. Oldtimer-Fahrzeugen

Durchführung von Messungen der Lackschichtdicke an Stahl- und Aluminium-Karosserien. Hierbei wird mit einem hochpräzisen Meßgerät ( QuaNix 1500 ) die im Mikrobereich liegende Dicke der Schichten über dem Metall gemessen. Damit ist einwandfrei festzustellen, ob die betreffende Fahrzeugpartie nachlackiert oder im Zuge einer Unfallschadeninstandsetzung sogar gespachtelt wurde. Ebenso können unsachgemäße Unfallreparaturen damit aufgedeckt werden

moderne  Fahrzeug-Diagnose  mit Bosch ESI-tronic , Hella-Gutmann mega macs 50,

sowie  VCDS -Diagnose speziell für Fahrzeuge von VW AUDI SEAT SKODA

und OP - COM  Diagnose speziell für Opel - Fahrzeuge

mobile LASER  Motorrad - Rahmenvermessung

Mit dem mobilen, lasergestützten Rahmenmeßsystem (Scheibner mega m.a.x. Meßsystem - www.scheibner.de ) können rechtzeitig verdeckte Fahrwerksschäden erkannt werden. Diagnose- und Bewertungsvorgang von Lenkkopfversatz, Sturz,  Mittenversatz und Rahmenlänge innerhalb einer Stunde. Nutzen Sie meinen  Vor - Ort - Service.

Technische Beratung

Kaufberatung / Reparaturbegleitung / Zustandsberichte

Besichtigung:

Die Fahrzeugbesichtigung erfolgt nach Wunsch und Möglichkeit bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz, in Ihrer Reparaturwerkstatt, an meinem Büro, oder ......, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten z.B. am Wochenende. 

Besichtigungen im Umkreis von ca.: 100 km von Geldern, sowie nach Absprache


Information:

Im Haftpflicht-Schadenfall ist der Geschädigte berechtigt, einen Sachverständigen, seiner Wahl, seines Vertrauens, mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist nicht für die Schadenfeststellung zuständig, auch wenn Versicherungsgesellschaften oftmals den Eindruck erwecken, zuständig zu sein.

Nach einem Verkehrsunfall oder Schadenereignis sollten Sie als unverschuldet Geschädigter  u n v e r z ü g l i c h  Kontakt mit Ihrem unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen aufnehmen!

Die Kosten für die Erstellung eines neutralen G U T A C H T E N S gehören nach herrschender Rechtsprechung beim Haftpflichtschaden zu Ihrem Schadenersatzanspruch und sind von der Schädigerpartei zu tragen.

Überlassen Sie die Schadenfeststellung und somit die Ermittlung Ihrer Schadenansprüche n i c h t der Gegenpartei, sondern beauftragen Sie einen Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und Bewertungen.


wichtige Unfalltipps:

Das Gespräch mit einem unabhängigen Sachverständigen sollte  v o r  dem Gespräch mit der Versicherung des Unfallgegners erfolgen! Veranlassen Sie bei dem Sachverständigen ihrer Wahl ein Gutachten zur Beweissicherung.

Achten Sie bei der Wahl des Rechtsanwaltes unbedingt darauf, dass dieser im Verkehrsrecht versiert ist und Sie bei der Schadenabwicklung optimal vertreten kann.                                            

Ist die Rechtslage klar, muss die Versicherung Ihres Unfallgegners die Rechtsanwaltkosten sowie die Honorarkosten des Sachverständigen übernehmen.

Wichtig ist die richtige Reihenfolge der beiden oberen Punkte!  Wenn Sie diese einhalten, können Ihnen bei einem Gespräch mit der Versicherung keine falschen Auskünfte mehr erteilt werden.                                                     

Reicht es aus, wenn ich mir von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lasse?

Wenn Sie sich nur auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlassen, könnten Sie böse Überraschungen erleben. Der Kostenvoranschlag hat später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also gehen Sie bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.